Dabei sein!

So bin ich dabei!

Ihren Benutzerausweis stellen wir Ihnen gerne aus, wenn Sie die Stadtbibliothek das nächste Mal besuchen.




Benutzungsordnung

Benutzungsberechtigung Mitgliederbeitrag Einschreibgebühr Dienstleistungen  Ausleihen Leihfrist Verlängerung Vormerkung und Reservation Mahnungen Verlust und Beschädigung Limiten   Vorbehalt

Benutzungsberechtigung

Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben Zugang zur Stadtbibliothek Brugg. Die Einschreibung als BenutzerIn ist jederzeit möglich und erfolgt durch Ausfüllen eines Personalblatts.

Mitgliederbeitrag

Für Einzelpersonen und Familien Fr. 30.- pro Jahr.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr bezahlen keine Jahresgebühr.

Einschreibgebühr (einmalig)

Kinder und Schüler bis 16. Altersjahr Fr. 5.-
Jugendliche bis 18. Altersjahr Fr. 10.-
Partnerkarte Fr. 10.-

Jede(r) BibliotheksbenutzerIn erhält einen Benutzerausweis. Bei Verlust oder Beschädigung wird der Ausweis gegen eine Gebühr von Fr. 5.- ersetzt.

Dienstleistungen

Nebst der Bücherausleihe und der Ausleihe von Tonträgern (CDs, Hörbücher, Kassetten, DVD-V) und Zeitschriften bietet die Bibliothek weitere Dienste an. Das Selbstbedienungsterminal (OPAC) steht grundsätzlich allen BenutzerInnen für Katalogrecherchen und benutzerbezogene Funktionen wie Vormerkungen und Verlängerungen zur Verfügung. Für die benutzerbezogenen Funktionen wird der Benutzerausweis und ein persönliches Kennwort benötigt. Recherchen und Abruf von Informationen sind ohne Identifikation zugänglich. Bei Missbrauch des OPAC kann der Benutzer von der Selbstbedienung ausgesperrt werden. Eine für alle zugängliche, gedruckte Liste informiert über die Neuerwerbungen der letzten paar Wochen.

Ausleihen

Auf ein Benutzerkonto kann nur eine beschränkte Anzahl Medien gleichzeitig ausgeliehen werden.

Erwachsene max. 20 Ausleihen
Kinder / Jugendliche bis 18 max.   8 Ausleihen
Schulen und Institutionen max. 20 Ausleihen

Tonträger (CDs, Hörbücher und Kassetten) werden auf Erwachsenen- und Familienkarten ausgeliehen (keine weiteren Gebühren).
DVD-V: spezielle Ausleihbedingungen (siehe Informationsblatt).

Leihfrist

Die Ausleihfrist beträgt 30 Tage.

Verlängerung

Ausgeliehene Medien können frühestens 10 Tage vor Ablauf der Leihfrist einmal um weitere 30 Tage verlängert werden (auch telefonisch), wenn darauf keine anderweitige Vormerkung gemacht wurde.

Vormerkung und Reservation

Medien, die bereits ausgeliehen sind, können gegen eine Gebühr von Fr. 1.- vorgemerkt werden, jedoch nicht auf einen bestimmten Termin.
Die Ankunft Ihres gewünschten Mediums wird Ihnen per A-Post mitgeteilt. Die Reservierung wird während 10 Tagen aufrechterhalten.

Mahnungen

1. Mahnung Fr. 3.-
2. Mahnung Fr. 3.- (total Fr. 6.-)      (9 Tage ab 1. Mahnung)
3. Mahnung Fr. 9.- (total Fr. 15.-)    (7 Tage ab 2. Mahnung)
Rechnung
Fr. 5.- (total Fr. 20.-)    (9 Tage ab 3. Mahnung)

Gemahnte Medien können nicht verlängert werden.

Verlust und Beschädigung

Verlorene Medien werden dem Benutzer in Rechnung gestellt. Ebenso werden Beschädigungen verrechnet, die nicht durch den normalen Gebrauch entstanden sind.

Limiten

Der Benutzerausweis ist unbeschränkt gültig, sofern die Jahresgebühr bezahlt wird.

Vorbehalt

BibliotheksbenutzerInnen, die gegen die Benutzerordnung verstossen, kann eine Ausleihe verweigert werden.